Amnesty international Hamm kritisiert das geplante neue Einwanderungsgesetz
Seit vielen Jahren setzt sich amnesty international für eine humane Flüchtlingspolitik ein. Der vor einigen Wochen vorgelegte Entwurf eines neuen Einwanderungsgesetzes wird von der Organisation aus verschiedensten Gründen kritisiert. Die Vermischung von Themenbereichen wie Einwanderung auf der einen Seite und Asyl auf der anderen ist für die Menschenrechtsorganisation nicht akzeptabel, denn: beschäftigt sich ein Staat mit Fragen der Einwanderung, so ist diese Debatte immer von wirtschaftlichen Motiven geprägt, also zum Beispiel von der Frage, wie viele neue Arbeitskräfte der Arbeitsmarkt benötigt. Der Themenbereich Asyl jedoch beschäftigt sich mit Menschen, die aus ihren Ländern fliehen mussten und in anderen Ländern Schutz vor Folter und Todesstrafe, vor politischer Verfolgung und oft auch vor Bürgerkrieg suchen. Es geht hierbei also in erster Linie um Menschen, die in Lebensgefahr sind und denen nicht zuletzt aufgrund historischer und internationaler Verpflichtungen heraus geholfen werden muss. Dieser wichtige Unterschied jedoch geht in der augenblicklichen Auseinandersetzung um eine neues Einwanderungsgesetz gänzlich verloren.
Aber abgesehen von dieser grundsätzlichen Kritik wird der jetzt vom Bundesinnenminister Schily vorgelegte Entwurf eines Einwanderungsgesetzes in vielen Bereichen nicht den Anforderungen an ein humanes Asylrecht gerecht. Hier einige Beispiele:.
Ai kritisiert, dass die Einzel-entscheider beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zukünftig an Weisungen gebunden sein sollen. Wir hätten damit eine Situation, in der per Gesetz die politische Einflussnahme auf die Entscheider möglich wäre. Wir befürchten, dass hier in Zukunft sachfremde Erwägungen eine Rolle spielen könnten. Wir stellen fest, dass Forderungen von Amnesty international - wie die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe oder die Anerkennung von Verfolgung durch nichtstaatliche Organisationen - keine Berücksichtigung fanden. Dies bedeutet zum Beispiel, das Frauen, die aus Afghanistan fliehen und hier Asyl beantragen würden, weil sie in Afghanistan nahezu aller Menschenrechte beschnitten werden, hier kein Asyl bekommen, weil "geschlechtsspezifische Verfolgung" vor deutschen Gerichten nicht als Asylgrund anerkannt wird.
Auch sieht das Gesetz sogenannte Härtefallregelungen vor. Flüchtlinge dürften demnach in Deutschland bleiben, wenn ihr Fall als Härtefall anerkannt würde und private Organisationen, wie z.B. Kirchen, Pro Asyl, amnesty international bereit wären, alle entstehenden Kosten für die Flüchtlinge zu übernehmen. Ein solches Verfahren läuft auf eine Privatisierung des Menschenrechtsschutzes hinaus, die ai grundsätzlich ablehnen muss. Wenn der Staat einräumt, das Menschen aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden dürfen, dann muss er auch die Verantwortung übernehmen und darf diese nicht an Dritte abgeben.
Das Gesetz sieht darüber hinaus vor, dass Nachfluchtgründe zukünftig nicht mehr anerkannt werden sollen. Ein Beispiel: wenn eine Iranerin, die hier Asyl beantragt hat, sich in Deutschland für Menschenrechte im Iran einsetzt und die iranische Botschaft dieses Engagement dokumentiert, dann entsteht hier ein sog. Nachfluchtgrund, weil sie bei einer Rückkehr in den Iran vermehrt mit Repressalien rechnen müsste. Die Streichung dieser Gründe ist schon deshalb abzulehnen, weil sie einen Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention darstellt , der auch die Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist. Deutschland würde also gegen internationales Recht verstoßen.
Fazit:
Die geplanten Änderungen des Asylrechtes führen de facto zu einer weiteren Aushöhlung des Grundrechtes auf Asyl. Wir können und wollen das nicht akzeptieren !
Wenn Sie weitere Informationen über die Arbeit der Hammer Gruppe von amnesty international wünschen, wenden Sie sich bitte an :
Amnesty international Hamm: Tel.: 02385-68500 p. oder e.mail: einbrodt.sterthoff@t-online.de